Generalplanung
Für die Planung und Ausführung von Bauvorhaben ist die Mitwirkung verschiedenster Planungspartner notwendig. In der Regel sind es Architekten, Bauingenieure, Fachingenieure und Spezialisten wie Bauphysiker, Geologen, Geometer und weitere.
Diesbezügliche Auftragsverhältnisse werden zwischen Bauherrschaft und Planer häufig in Einzelplanerverträgen geregelt. Bei grösseren oder komplexeren Bauvorhaben kann die Planungsverantwortung vom Bauherrn auch an einen Generalplaner delegiert und zwischen ihm und diesem über ein Leistungsmodell nach der Ordnung SIA 112/2014 definiert werden. Bei einem solchen Modell besteht einerseits eine vertragliche Beziehung zwischen der Bauherrschaft und dem Generalplaner sowie andererseits zwischen diesem und seinen Subplanern. Je nach Bauvorhaben wird die Generalplanerfunktion von einem Architekten oder Bauingenieur übernommen.
Unser Team hat diese Kompetenz zum Beispiel bei der Projektierung und Ausführung der Arealüberbauungen Birchweid und rudolfstrasse.ch, sowie beim Umbau der Geschäftsstelle der Credit Suisse in Winterthur unter Beweis stellen dürfen. Auch das Projekt für das Loorenareal in Maur wird durch uns als Generalplaner geleitet.