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Alterswohnungen gaiwo, Winterthur

Wettbewerb 2014

Vorschlag einer strukturalistischen Gebäudekonzeption im Sinne eines "offenen Hauses" für die Genossenschaft für Alters- und Invalidenwohnungen.

Das Gebäude wird als doppelter Siebenspänner konzipiert. Zwei Lichthöfe mit je einer begleitenden Treppenanlage führen das Tageslicht über zwei Galerien zenital ins Erdgeschoss. Die Wohnungen können über diese innere  Tageslichtführung beidseitig belichtet werden. Gleichzeitig wird das Erschliessungssystem um eine wichtige, soziale Komponente erweitert: Das Treppenhaus wird zu einem Raum mit Aufenthaltsqualitäten, zu einem eigentlichen Begegnungsort, an welchem die Bewohner miteinander in Kontakt treten können und das identitätsstiftende Moment, das Gefühl in einem Haus zu leben, spürbar wird.

Die Kleinwohnungen werden nach dem Einraumprinzip konzipiert. Raumstrukturierende Elemente wie Nasszellen und Reduits zonieren
diese in sogenannte diagonal versetzte Durchwohnertypen. Mittels Oblichtbändern können die Nasszellen mit Tageslicht versorgt werden. Der bewusste Verzicht auf konventionelle Funktionsräume wie Entrées und Erschliessungsflächen ermöglichen auf geringer Fläche ein Maximum an räumlicher Grosszügigkeit. Folgerichtig wird die Wohnung bei der Küche betreten und dadurch ein starker räumlicher Bezug zwischen Wohn- /Ess-/ und Erschliessungsbereich hergestellt. Mittels Vorhängen kann eine Filterschicht aktiviert werden, durch welche sich der Grad an Privatheit individuell erhöhen lässt. Vorgelagerte Terrassen sind jeweils seitlich an den Rücksprüngen der Fassade oder als Loggien positioniert und werden als Erweiterung des Wohnraums erlebbar.

Das Attikageschoss fungiert als soziale Plattform, welche im Sommer Aussenraumqualitäten bietet und im Winter für alle Bewohner sicher erreichbar ist. Sämtliche Nutzungen wie der Gemeinschaftsraum /Büro, das Gemeinschaftsbad, der Hauswart-, die Wasch- und Trockenräume werden dadurch für alle leicht erreichbar, der soziale Austausch wird verstärkt und gleichzeitig eine Überbevorteilung einzelner weniger Wohnungen verhindert.