Denkmalpflege
Aufgabenverständnis im Umgang mit denkmalgeschützter historischer Bausubstanz.
Analyse
Das Gebäude soll in zwei Schritten einer profunden Zustandsanalyse unterzogen werden, die Eingang in einen vertiefenden Zustandsbericht findet.
Schritt 1:
Präzise Bestandesaufnahme und Dokumentation aller relevanten Gebäudeteile wie Innenausbau, Holzvertäfelungen, Detaillierungen von Abschlusselementen, Spenglerarbeiten und Materialien.
Schritt 2:
Analyse und Beprobungen des Tragwerks, des Mauerwerks, der Fundationen sowie des Dachtragwerks (bauphysikalisch und statisch).
Analyse der Gebäudetechnik.
Analyse des feuerpolizeilichen Zustandes.
Analyse von historischen Farbsubstanzen/Schichten durch Beizug einer Fachperson (Historiker/-in).
Massnahmen
Der eingangs erwähnte vertiefte Zustandsbericht bildet die Grundlage für sämtliche Sanierungsmassnahmen und die daraus abgeleiteten Kosten.
Grundsatz: Augenmass, Werterhaltung durch Substanzerhaltung. Ziel ist es, die originalen Oberflächen zu erhalten und das Haus nicht kaputtzusanieren. Gleichzeitig soll der Aspekt der Werterhaltung der zu renovierenden Bauteile Eingang in das Sanierungskonzept finden (Schutzmassnahmen).
Renovationskonzepte
Zielsetzung
Einem Haus, das denkmalpflegerisch saniert wurde, soll nicht angesehen werden, dass renovierende Eingriffe getätigt wurden.
Ausarbeitung eines zweckmässigen und adäquaten energetischen Gebäudehüllensanierungskonzepts in enger Absprache mit der Denkmalpflege und dem Amt für Energie (oft können die energetischen Ziele bei denkmalgeschützten Bauten durch Dämmung des Dachstockes, der Kellerdecke und einen gezielten Ersatz der Fenster oder deren energetische Sanierung durch fachkundige Handwerker erreicht werden). Wichtig ist die Gewährleistung der Reversibilität der Eingriffe.
Gebäudetechnik
Ermittlung der adäquaten Wärmeerzeugung, Erhalten des Wärmeverteilnetzes und der originalen Heizkörper. Ersatz sanitarischer und elektrischer Installationen oder Sanierung derselben, Erhalten aller Garnituren und Drücker, energetische Optimierung der bestehenden Leuchten.
Innenausbau und Oberflächen
Ergänzen und Erhalten der Substanz, Eingriffe klein halten, sachtes Abwägen von Erhalten und Erneuern. Daher: Definieren der Eingriffe und Massnahmen in enger Absprache mit Denkmalpflege und geeigneten Unternehmern bezüglich dessen, was machbar ist und was nicht. Regelmässige Begehungen vor Ort mit Denkmalpflege und Unternehmern.
Hindernisfreies Bauen
Die Anliegen der SIA-Norm 500 sollen Eingang in die Sanierungsmassnahmen finden. Eine frühe Kontaktaufnahme mit der Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) und die Güterabwägung sind zielführender als Auflagen in Baubewilligungen.